Eltern und Betroffene scheuen häufig die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises oder die Beantragung der Überprüfung der Pflegebedürftigkeit.
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung bietet neben steuerlichen Vorteile (z.B. Pauschalen, Kfz-Steuer-Ermäßigungen) auch Hilfen im Studium (z.B. Nachteilsausgleiche) sowie eine ausführliche und langfristige Beratung und Begleitung in eine Berufsausbildung oder Arbeitstätigkeit durch die zuständigen Reha-Berater der Arbeitsagenturen, einen erhöhten Kündigungsschutz im Beruf, mehr Urlaubstage und viele individuell angepasste Förderungen bzw. Unterstützungsmöglichkeiten, (z.B. Integrationsassistenz, individuelle Arbeitsplatzgestaltung, Ausbildungshilfen).
Durch die Überprüfung der Pflegebedürftigkeit mit Einstufung in einen Pflegegrad können Geldleistungen, Sachleistungen oder eine Kombination aus Geld-/Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Zusätzlich bietet die Einstufung in einen Pflegegrad die Möglichkeit Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen (z.B. Betreuung, Verhinderungspflege). Diese können, je nachdem welche Möglichkeit in Anspruch genommen wird, auch durch Privatpersonen z.B. aus dem persönlichen Umfeld, geleistet werden (z.B. Verhinderungspflege).